| 
	
	Allgemeine Geschäftsbedingungen von Leisentritt und Söhne 
	
	Nutzungsvereinbarung zwischen dem Nutzer ("Leisentritt" bzw. "Sie") und Leisentritt und Söhne: Bevor Sie diese Website nutzen, lesen Sie bitte die 
	nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: "Allgemeine 
	Geschäftsbedingungen"). Die hier verbindlich vereinbarten Allgemeinen 
	Geschäftsbedingungen gelten für das gesamte Leistungsangebot von 
	Leisentritt und Söhne schließen somit die Dienste der telefonischen 
	Beratung mit ein.  
	§ 1 Allgemeine 
	Hinweise 
	
	Leisentritt und Söhne stellt auf seine Internetseiten verschiedenste 
	Information hinsichtlich der Themen Versicherung, Bausparen, Finanz- 
	Geldanlage und Kredite zur Verfügung. Diese Informationen werden 
	ausschließlich für Endverbraucher zur Verfügung gestellt und sind für 
	diese kostenlos und unverbindlich. Jegliche gewerbliche / kommerzielle 
	Nutzung dieser Informationen, das Kopieren dieser Daten und Programme sowie 
	deren Weitergabe ist nicht gestattet. Eine nicht kommerzielle Nutzung durch 
	Endverbraucher ist diesen dagegen zulässig.  
	Bei der 
	Berechnung der Tarife werden dem Nutzer die auf seine Angaben hin 
	optimierten Konditionen / Tarife der jeweiligen Versicherungs- 
	Finanzgesellschaften sowie Vereine angeboten. Diesbezüglich kann es 
	allerdings zu Umständen (z.B. Vermögensauskünfte, Vorschäden, spezielle 
	Gefahrenumstände usw.) kommen, bei denen die auf den Seiten von Leisentritt 
	und Söhne ausgewiesenen Konditionen / Tarife von denen des jeweiligen 
	Versicherungs- Finanzunternehmens und Vereins abweichen. Diesbezüglich kann 
	es sich um Aufschläge aber auch Nachlässe handeln. So ist dies 
	beispielsweise möglich, wenn Sie in einer bestimmten Region oder einem 
	bestimmten Land wohnen, einem bestimmten Verein oder einer bestimmten 
	Berufsgruppe angehören. 
	Wir sind zu 
	jeder Zeit um die Aktualität und Richtigkeit der Datengrundlage für die 
	hier zur Verfügung gestellten Informationen bemüht. Leisentritt und Söhne 
	kann vor diesem Hintergrund aber keine Haftung und oder Gewähr für diese 
	Informationen übernehmen, es sei denn, Leisentritt und Söhne bzw. seine 
	gesetzlichen Vertreter oder dessen Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich 
	oder grob fahrlässig gehandelt. Es wird hiermit ausdrücklich darauf 
	hingewiesen, dass die Informationen auf den Seiten von Leisentritt und 
	Söhne unter keinen Umständen als Beratungsleistung zu verstehen sind. Die 
	hier dargestellten Angebote verstehen sich als kostenfrei und unverbindlich. 
	Sie können in keinem Fall im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Vertrages 
	oder einer anderen rechtsverbindlichen Vereinbarung geltend gemacht werden. 
	Weiterhin weist Leisentritt und Söhne jeden Nutzer ausdrücklich darauf 
	hin, dass in den jeweiligen Vergleichen / Angeboten nur eine begrenzte 
	Anzahl von Finanz- Versicherungsunternehmen und Vereine Tarifen und 
	Konditionen einbezogen sind. Somit kann es andere, weitere Angebote mit 
	teureren aber auch günstigeren Tarifen / Konditionen geben. 
	§ 2 
	Versicherungsmaklerauftrag und Vollmacht 
	1. Geht bei 
	Leisentritt und Söhne ein Versicherungsantrag bzw. Deckungsauftrag ein, so 
	gilt ab dem Datum des Eingangs oder zu dem von dem Versicherungsnehmer bzw. 
	Antragsteller persönlich gewünschten Termin oder zu dem Termin den die 
	Gesellschaften und Vereine vorgeben (z. B. zum 1´ten des nächsten Monats 
	bei Kranken- Lebensversicherungen, Bausparverträgen usw.) der nachfolgende
	 
	
	Einzelmaklervertrag als vereinbart:  
	a) Für die 
	Dauer dieser Vereinbarung ist Leisentritt und Söhne sowohl berechtigt als 
	auch verpflichtet, ausschließlich die jeweiligen beantragten Finanzanlagen, 
	Versicherungen sowie Mitgliedschaften zu betreuen und zu verwalten. 
	 
	b) Leisentritt 
	und Söhne  wird diesbezüglich eine Prüfung von laufenden Verträgen 
	hinsichtlich Deckungskonzept und  Umfang sowie der preislichen Relationen 
	vornehmen und gegebenenfalls  Änderungsvorschläge unterbreiten. 
	 
	c) Sollte eine 
	Änderung (z.B. Kündigung) für einen bestehenden Versicherungsvertrag 
	notwendig werden, so wird Leisentritt und Söhne den Versicherungsnehmer 
	bzw. Antragsteller hierüber informieren.  
	d) Des weiteren 
	wird Leisentritt und Söhne bevollmächtigt  gegenüber Dritten auch 
	Willenserklärungen (z. B. Kündigungen) und sonstige Erklärungen (z. B. 
	Mahnungen und Risikoanzeigen) im Namen des Versicherungsnehmers bzw. 
	Antragstellers abzugeben. Ferner wird Leisentritt und Söhne bevollmächtigt 
	Untermandate an weitere Makler  bzw. Maklerzusammenschlüsse zu vergeben und 
	Erklärungen der jeweiligen Vereine, sowie der Finanz- und 
	Versicherungsgesellschaften als Bevollmächtigter entgegenzunehmen. 
	e) Weiterhin 
	wirkt Leisentritt und Söhne bei der Erfassung, Meldung und Abwicklung von 
	Schadensfällen bzw. Versicherungsfällen mit.  
	f) Leisentritt 
	und Söhne erhält von den Versicherungs- und Finanzgesellschaften sowie 
	Vereinen und Bausparkassen für die vermittelten und betreuten Verträge 
	eine Courtage (Leistungsvergütung). Der Versicherungsnehmer bzw. 
	Antragsteller schuldet Leisentritt und Söhne für dessen Dienste keine 
	Zahlungen, es sei denn es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. 
	g) Nimmt der 
	Nutzer eine auf den Internetseiten von Leisentritt und Söhne offerierte 
	Leistung ohne Beratung durch Leisentritt und Söhne. in Anspruch, so kann 
	ein etwaiger Schaden, der durch den Beratungsverzicht (mit-) verursacht ist, 
	nicht gegen Leisentritt und Söhne geltend gemacht werden. 
	h) Bezüglich 
	der Erfüllung der wesentlichen Maklerpflichten haftet Leisentritt und 
	Söhne innerhalb der Berufshaftpflicht bis maximal 1.250.000 €. Hinsichtlich 
	der Erfüllung von Nebenleistungen, auch solche die von Erfüllungsgehilfen 
	erbracht werden, ist die Haftung von Leisentritt und Söhne dem Grunde nach 
	auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie der Höhe nach auf den 
	vorhersehbaren Schaden beschränkt. 
	j) Leisentritt 
	und Söhne wird die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) 
	beachten. Insofern es in diesem Zusammenhang notwendig ist, 
	Versicherungsschutz und Finanzanlagen sowie Mitgliedschaften zu beschaffen 
	sowie Verträge durchzuführen, wird Leisentritt und Söhne die notwendigen 
	Daten speichern, an Versicherungsgesellschaften, Finanzunternehmen und 
	Vereine weiterleiten bzw. ändern und oder löschen bzw. löschen lassen.
	 
	2. Für die 
	Kündigung von Verträgen gilt nachfolgende Vereinbarung: 
	a) Die zwischen 
	Leisentritt und Söhne und dem Versicherungsnehmer bzw. Antragsteller 
	vereinbarte Zusammenarbeit kann jederzeit ohne die Einhaltung einer Frist 
	und ohne Angabe von Gründen beendet werden. Der Makler verzichtet auf eine 
	Kündigung zur Unzeit (Unzeit = zum Nachteil des Kunden).   
	b) Im Falle des 
	Todes des Maklers wird der Vertrag mit den zukünftigen Rechtsnachfolgern 
	fortgesetzt.  Der Versicherungsnehmer bzw. Antragsteller kann den 
	Maklerauftrag in diesem Fall, wie sonst auch, mit sofortiger Wirkung kündigen. 
	c) Werden an 
	bestehenden Verträgen Änderungen durch einen Dritten z. B. Finanz- 
	Versicherungsmakler, Fachleuten bzw. den Versicherungsnehmer bzw. 
	Antragsteller selbst durchgeführt, so muss Leisentritt und Söhne hierüber 
	in Kenntnis gesetzt werden.  
	d) Bei der 
	Kündigung von Mitgliedschaften, Versicherungs- und Finanzverträgen sind 
	die Fristen der jeweiligen Vereinbarung / Versicherungspolice einzuhalten.
	 
	§ 3 Externe 
	Links 
	Die auf den 
	Internetseiten von Leisentritt und Söhne dargestellten Links werden dem 
	Nutzer ausschließlich als Service zur Verfügung gestellt. Leisentritt und 
	Söhne selbst kontrolliert lediglich die eigens erstellten Tabellen: 
	Leisentritt Tabelle, 
	die verlinkten Internetseiten nicht und ist für deren Inhalte weder 
	verantwortlich noch bei Fehlauskünften haftbar. Die Darstellung von 
	Links zu solchen Internetseiten auf den Internetseiten von Leisentritt und 
	Söhne beinhaltet weder eine Billigung des Inhalts solcher Internetseiten 
	noch eine Verbindung mit deren Betreibern.  
	§ 4 Sonstiges 
	Falls sich eine 
	Vorschrift dieser Vereinbarung dem geltenden Recht zufolge als ungültig 
	oder nicht durchsetzbar herausstellen sollte, wird die ungültige oder nicht 
	durchsetzbare Bestimmung durch eine solche gültige, durchsetzbare 
	Bestimmung ersetzt, die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung am 
	nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt. 
	Von diesen 
	Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen stets 
	der Schriftform. Von diesem Schriftformerfordernis kann hierbei wiederum nur 
	schriftlich abgewichen werden.   
	
	AGB zum Download |